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Chippflicht für Hunde - Übergangsfrist endet Ende 2009

Mittwoch, 11. November 2009

Presse Mikrochip Hunde

LHStv. Scheuch: Chip und Registrierung bringen viele Vorteile für Hund und Hundehalter

Nach dem Bundestierschutzgesetz müssen Hunde seit Juni 2008 nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Datenbank eingetragen werden. „Die Übergangfrist dieser Novellierung läuft nun mit 31.12.2009 aus, demnach müssen ab 1.1. 2010 alle Hunde in Österreich gechipt und registriert werden“, gab Tierschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch heute, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung bekannt. Gemeinsam mit Tierschutzombudsfrau Marina Zuzzi-Krebitz erläuterte Scheuch die vielen Vorteile des reiskorngroßen Mikrochips, welcher vom Tierarzt in die linke Halsseite des Hundes eingesetzt wird.

Hunde, die nach dem 30.06.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von drei Monaten gechipt werden, an älteren Hunden, die noch nicht gechipt sind, muss die Kennzeichnung bis spätestens 31.12.2009 vorgenommen werden.

„Hunde, die nach dem 30.06.2008 gechipt werden, müssen innerhalb eines Monats nach Vornahme der Kennzeichnung in der Datenbank erfasst werden. Hunde, die zum Stichtag 30.06.2008 bereits gechipt sind, müssen bis spätestens 31.12.2009 in die Datenbank eingetragen werden“, erklärte Scheuch.

Ist der Hund gechipt, muss er auch registriert, also in eine Datenbank eingetragen werden. Dies wird meistens vom Tierarzt vorgenommen, mit der Chipnummer und einem Zugangscode kann aber jeder Hundebesitzer seine Daten online selbst ändern. „Die Chippflicht bring viele Vorteile für den Hund und seinen Halter. Sollte das Tier einmal verloren gehen, ist die Nachvollziehbarkeit zum Hundehalter zu hundert Prozent gegeben und der Hund kann identifiziert werden“, so Scheuch.

Zuzzi-Krebitz betonte, dass seit der Einführung der Chippflicht die Durchlaufquote der Hunde in den Tierheimen erheblich erhöht wurde, da die Tiere schneller an den Tierbesitzer rückvermittelt werden können. „Der Chip ist etwa einen Zentimeter lang und nur zwei Millimeter dick. Der Vorgang ähnelt sehr einer Impfung und ist in der Regel schmerzlos“, sagte Krebitz.

Rückfragehinweis: Büro LHStv. Scheuch
Redaktion: Dinnerbier/Brunner
Foto: Büro LHStv. Scheuch

Quelle: ktn.gv.at

Hunde müssen gechipt sein!

Sonntag, 2. August 2009

Presse Mikrochip Dr Zuzzi-Krebitz

Nach Paragraph 24a Tierschutzgesetz sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und in einer vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Datenbank zu registrieren.

Diese Verpflichtung wurde bereits mit 30. Juni 2008 wirksam und betrifft alle Hunde, die auf österreichischem Staatsgebiet gehalten werden.

Hunde die nach dem 30.6.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von 3 Monaten, gechippt werden. Für ältere, bisher noch nicht gechippte Hunde, gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2009.

Die Implantation des Mikrochips darf ausschließlich durch einen Tierarzt vorgenommen werden. Die dann erforderliche Dateneingabe kann durch den Tierarzt, durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder den Tierhalter selbst vorgenommen werden. Der Tierbesitzer erhält eine Registriernummer, die sorgfältig aufbewahrt werden muss, sie ist der Nachweis für die vorgenommene Registrierung.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Tiere gechippt, aber nicht registriert sind, dadurch können sie aber nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden. Bitte also unbedingt auf die Registrierungsbestätigung achten!

Mithilfe des Chips und eines Lesegerätes kann die weltweit nur einmal vergebene 15-stellige Identifikationsnummer abgelesen und so ein Ausreißer in minutenschnelle seinem Besitzer zugeordnet werden. Die durch das Chippen gewährleistete eindeutige, fälschungssichere Kennzeichnung von Hunden und Katzen ist auch für Urlaubsreisen mit dem Tier in andere Länder erforderlich!

Die Implantation des Chips ist für das Tier weder schädlich noch schmerzhaft. Mittels Injektionskanüle wird der etwa reiskorngroße Mikrochip im linken Halsbereich unter die Haut appliziert.

Bitte beachten: bis spätestens 31.12.2009 muss jeder in Österreich lebende Hund mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein.

Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten
Quelle: Klagenfurt Zeitung

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