Hunde müssen gechipt sein!
Sonntag, 2. August 2009
Nach Paragraph 24a Tierschutzgesetz sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und in einer vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Datenbank zu registrieren.
Diese Verpflichtung wurde bereits mit 30. Juni 2008 wirksam und betrifft alle Hunde, die auf österreichischem Staatsgebiet gehalten werden.
Hunde die nach dem 30.6.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von 3 Monaten, gechippt werden. Für ältere, bisher noch nicht gechippte Hunde, gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2009.
Die Implantation des Mikrochips darf ausschließlich durch einen Tierarzt vorgenommen werden. Die dann erforderliche Dateneingabe kann durch den Tierarzt, durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder den Tierhalter selbst vorgenommen werden. Der Tierbesitzer erhält eine Registriernummer, die sorgfältig aufbewahrt werden muss, sie ist der Nachweis für die vorgenommene Registrierung.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Tiere gechippt, aber nicht registriert sind, dadurch können sie aber nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden. Bitte also unbedingt auf die Registrierungsbestätigung achten!
Mithilfe des Chips und eines Lesegerätes kann die weltweit nur einmal vergebene 15-stellige Identifikationsnummer abgelesen und so ein Ausreißer in minutenschnelle seinem Besitzer zugeordnet werden. Die durch das Chippen gewährleistete eindeutige, fälschungssichere Kennzeichnung von Hunden und Katzen ist auch für Urlaubsreisen mit dem Tier in andere Länder erforderlich!
Die Implantation des Chips ist für das Tier weder schädlich noch schmerzhaft. Mittels Injektionskanüle wird der etwa reiskorngroße Mikrochip im linken Halsbereich unter die Haut appliziert.
Bitte beachten: bis spätestens 31.12.2009 muss jeder in Österreich lebende Hund mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten
Quelle: Klagenfurt Zeitung



