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Chippflicht für Hunde - Übergangsfrist endet Ende 2009

Mittwoch, 11. November 2009

Presse Mikrochip Hunde

LHStv. Scheuch: Chip und Registrierung bringen viele Vorteile für Hund und Hundehalter

Nach dem Bundestierschutzgesetz müssen Hunde seit Juni 2008 nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Datenbank eingetragen werden. „Die Übergangfrist dieser Novellierung läuft nun mit 31.12.2009 aus, demnach müssen ab 1.1. 2010 alle Hunde in Österreich gechipt und registriert werden“, gab Tierschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch heute, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung bekannt. Gemeinsam mit Tierschutzombudsfrau Marina Zuzzi-Krebitz erläuterte Scheuch die vielen Vorteile des reiskorngroßen Mikrochips, welcher vom Tierarzt in die linke Halsseite des Hundes eingesetzt wird.

Hunde, die nach dem 30.06.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von drei Monaten gechipt werden, an älteren Hunden, die noch nicht gechipt sind, muss die Kennzeichnung bis spätestens 31.12.2009 vorgenommen werden.

„Hunde, die nach dem 30.06.2008 gechipt werden, müssen innerhalb eines Monats nach Vornahme der Kennzeichnung in der Datenbank erfasst werden. Hunde, die zum Stichtag 30.06.2008 bereits gechipt sind, müssen bis spätestens 31.12.2009 in die Datenbank eingetragen werden“, erklärte Scheuch.

Ist der Hund gechipt, muss er auch registriert, also in eine Datenbank eingetragen werden. Dies wird meistens vom Tierarzt vorgenommen, mit der Chipnummer und einem Zugangscode kann aber jeder Hundebesitzer seine Daten online selbst ändern. „Die Chippflicht bring viele Vorteile für den Hund und seinen Halter. Sollte das Tier einmal verloren gehen, ist die Nachvollziehbarkeit zum Hundehalter zu hundert Prozent gegeben und der Hund kann identifiziert werden“, so Scheuch.

Zuzzi-Krebitz betonte, dass seit der Einführung der Chippflicht die Durchlaufquote der Hunde in den Tierheimen erheblich erhöht wurde, da die Tiere schneller an den Tierbesitzer rückvermittelt werden können. „Der Chip ist etwa einen Zentimeter lang und nur zwei Millimeter dick. Der Vorgang ähnelt sehr einer Impfung und ist in der Regel schmerzlos“, sagte Krebitz.

Rückfragehinweis: Büro LHStv. Scheuch
Redaktion: Dinnerbier/Brunner
Foto: Büro LHStv. Scheuch

Quelle: ktn.gv.at

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