Abonnieren

Unsere Nachrichten können sie jetzt auch per RSS abonnieren!

Schlagwortwolke

Kontakt

Der Landestierschutzverein Kärnten
Judendorfer Straße 46
9020 Klagenfurt
0463 / 43 5 41-0
FAX: DW 24
refugium@tierschutzhaus.com

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 11 - 17 Uhr
Samstag: 10 - 12 Uhr

Spenden für Tiere in Not

Werden Sie Mitglied oder übernehmen Sie eine Patenschaft für einen der vielen Vierbeiner!

per Überweisung

Kontonummer: 400 999 1
Hypo Group Alpe Adria
BLZ 52000

per SMS

unter der kostenfreien Nummer 0800 100 220
Kennwort: TIERNOT

Spendengütesiegel

Gütesiegel

Nach Wirtschaftsprüfung wurde dem Landestierschutzverein Kärnten das Österreichische Spendengütesiegel verliehen.

 
Ihre Ergebnisse werden gefiltert (presse). Deaktivieren?

Nach Ostern landen viele Kaninchen, Meerschweinchen oder Chinchillas in den Kärntner Tierheimen. Derzeit über hundert dieser Vierbeiner im Klagenfurter Tierschutzhaus.

Ein Vierbeiner als Ostergeschenk? Das ist keine gute Idee, finden Tierschützer Ein Vierbeiner als Ostergeschenk? Das ist keine gute Idee, finden Tierschützer

Was soll ich Kindern schenken? Die Frage plagt Eltern wie Taufpaten nicht nur zu Ostern. Leider verfallen sie häufig auf eine schlechte Idee: nämlich lebende Tiere zu schenken. Wenn der Taufpate mit einem süßen Kaninchen auftaucht, freut sich der Sprössling, die Mutter fällt aber fast in Ohnmacht.

Tierärztin Marina Zuzzi-Krebitz kennt unzählige solcher Geschichten.
"Zwangsbeglückungen sind immer was Schlechtes", sagt die Präsidentin des Kärntner Tierschutzverbands. Zu oft stellt sich heraus: "Leute sind mit den Tieren überfordert." Und dann landen die Kaninchen, Meerschweinchen oder Chinchillas bald nach Ostern im Tierheim.

"Die kleinen Heimtiere werden zu einem großen Problem", klagt Zuzzi-Krebitz. "Als ich 1982 ins Tierheim kam, hatten wir fast nur mit Katzen und Hunden zu tun. Derzeit halten wir über 100 Kaninchen, Meerschweinchen oder Chinchillas. Aber erst im neuen Tierheim werden wir für Nager eingerichtet sein."

Zuzzi-Krebitz ist nicht grundsätzlich dagegen, Nager als Haustiere zu halten. "Das sind ja entzückende Tiere. Aber ein Kaninchen sollte man sich nur zulegen, wenn die ganze Familie dazu entschlossen ist." Denn auch für die Haltung unkomplizierter Nager gibt es Richtlinien: Zu zweit halten, dann aber nicht aufs Kastrieren vergessen! Die Tiere brauchen Auslauf, auch in einer Wohnung. Bei der Haltung auf dem Balkon ist Vorsicht geboten. "Kaninchen sind nämlich extrem hitzeempfindlich", warnt die engagierte Tierschützerin. Sie empfiehlt als richtigen Weg zum eigenen Tier: "Zuerst dem Kind ein Buch über das begehrte Tier schenken. Dann genau ausmachen, welche Aufgaben für wen anfallen. Über die Bedürfnisse des Tieres und der Familie diskutieren." Erst wenn alles klar ist, kann man eine Vergrößerung der Familie ins Auge fassen.

"Anderenfalls sollte das Tier lieber aus Plüsch sein", sagt Zuzzi-Krebitz.

Quelle: kleinezeitung.at

Wien (OTS) - Die für die nächsten 14 Tage in Sölden anberaumte Versuchsreihe, bei der 27 Schweine in einer simulierten Lawine lebendig begraben zu Tode gebracht werden sollen, löst bei den Österreichischen Tierschutzorganisationen geschlossen Bestürzung aus.

Nach empörten Reaktionen haben Wissenschaftler in Vent das umstrittene Schweineexperiment unterbrochen. Sie befürchten Zwischenfälle mit radikalen Tierschützern. Das Ministerium kündigte eine längere Pause an.

LHStv. Scheuch: Chip und Registrierung bringen viele Vorteile für Hund und Hundehalter

Nach dem Bundestierschutzgesetz müssen Hunde seit Juni 2008 nicht nur durch einen Mikrochip gekennzeichnet, sondern auch in eine bundesweite Datenbank eingetragen werden. „Die Übergangfrist dieser Novellierung läuft nun mit 31.12.2009 aus, demnach müssen ab 1.1. 2010 alle Hunde in Österreich gechipt und registriert werden“, gab Tierschutzreferent LHStv. Uwe Scheuch heute, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung bekannt. Gemeinsam mit Tierschutzombudsfrau Marina Zuzzi-Krebitz erläuterte Scheuch die vielen Vorteile des reiskorngroßen Mikrochips, welcher vom Tierarzt in die linke Halsseite des Hundes eingesetzt wird.

Hunde, die nach dem 30.06.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von drei Monaten gechipt werden, an älteren Hunden, die noch nicht gechipt sind, muss die Kennzeichnung bis spätestens 31.12.2009 vorgenommen werden.

„Hunde, die nach dem 30.06.2008 gechipt werden, müssen innerhalb eines Monats nach Vornahme der Kennzeichnung in der Datenbank erfasst werden. Hunde, die zum Stichtag 30.06.2008 bereits gechipt sind, müssen bis spätestens 31.12.2009 in die Datenbank eingetragen werden“, erklärte Scheuch.

Ist der Hund gechipt, muss er auch registriert, also in eine Datenbank eingetragen werden. Dies wird meistens vom Tierarzt vorgenommen, mit der Chipnummer und einem Zugangscode kann aber jeder Hundebesitzer seine Daten online selbst ändern. „Die Chippflicht bring viele Vorteile für den Hund und seinen Halter. Sollte das Tier einmal verloren gehen, ist die Nachvollziehbarkeit zum Hundehalter zu hundert Prozent gegeben und der Hund kann identifiziert werden“, so Scheuch.

Zuzzi-Krebitz betonte, dass seit der Einführung der Chippflicht die Durchlaufquote der Hunde in den Tierheimen erheblich erhöht wurde, da die Tiere schneller an den Tierbesitzer rückvermittelt werden können. „Der Chip ist etwa einen Zentimeter lang und nur zwei Millimeter dick. Der Vorgang ähnelt sehr einer Impfung und ist in der Regel schmerzlos“, sagte Krebitz.

Rückfragehinweis: Büro LHStv. Scheuch
Redaktion: Dinnerbier/Brunner
Foto: Büro LHStv. Scheuch

Quelle: ktn.gv.at