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Der Landestierschutzverein Kärnten
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0463 / 43 5 41-0
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Katzenfelle: Das Geschäft mit dem Tierleid

Montag, 28. September 2009

Zeit für Kärnten Katzenfelldecken Dr Zuzzi-Krebitz

In Kärnten ist die Tötung von Hunden und Katzen zur Gewinnung von Nahrung und anderen Produkten schon seit 2001 gesetzlich verboten, österreichweit seit 2005 und auch die EU hat seit Beginn dieses Jahres den Import und den Handel mit Hunde-und Katzenfellen im Gemeinschaftsraum untersagt. Trotz dieser Verbote auf allen Ebenen treten in letzter Zeit vermehrt skrupellose Unternehmen auf, die Decken aus Katzenfellen in ihrem Repertoire haben. Damit machen sie nicht nur Geschäft mit Tierleid – werden doch die Katzen in vielen Fällen lebendig gehäutet – sondern auch mit dem Leid alter und kranker Menschen. Die Katzendecken werden nämlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als „Gesundheitsdecken“, „Naturmittel“ oder als „Kaninchenfelldecken“ zu horrenden Preisen vor allem bei alten und von Krankheiten, wie Rheuma und Arthrose, geplagten Menschen als Wunderheilmittel angepriesen. Allerdings gilt es als wissenschaftlich erwiesen, dass Katzenfelle keinerlei heilende Wirkung haben.

Besonders in Oberkärnten trieben Hausierer ihr Unwesen: So wurde beispielsweise einem von starken Schmerzen geplagten 79-jährigen Pensionisten aus Seeboden eine Katzenfelldecke um über 1.800 Euro verkauft. In diesem und einigen ähnlich gelagerten Fällen ist es bereits gelungen, den getäuschten Personen einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu ermöglichen. Deshalb und um diese unseriösen Geschäftspraktiken auf Dauer unterbinden zu können und damit Tierleid zu verhindern, ersuche ich Betroffene, sich bei mir unter der Telefonnummer 0664 80536 37000 oder via E-Mail unter tierschutzombudsmann@ktn.gv.at zu melden.

Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten

Quelle: ZEiT FÜR KÄRNTEN

Hände weg von Wildtieren

Montag, 7. September 2009

Presse Tierschutz Wildtiere Zeit für Kärnten

Alljährlich führen falsch verstandene Tierliebe und Unkenntnis der natürlichen Verhaltensweisen von Wildtieren zu großem Tierleid. Ein scheinbar verlassenes, am Wegrand liegendes Rehkitz, oder ein in einer Mulde kauerndes Hasenbaby wecken Beschützerinstinkte und verleiten immer wieder Spaziergänger dazu, diese vermeintlich verwaisten Tiere retten zu wollen.

Doch es ist völlig falsch und unnotwendig, solch ein Jungtier mitzunehmen. Wildtiere weisen ein völlig anderes Verhaltensmuster als Haustiere auf. So können z.B. unsere Hunde ihre Jungen in einem sicheren Umfeld aufziehen und lassen die Welpen in den ersten Lebenswochen so gut wie nie alleine. So normal es für einen Hund ist, Tag und Nacht bei seinen neugeborenen Welpen im Korb zu liegen, so normal – weil instinktiv überlebensnotwendig – ist es für ein Reh, sein Kitz abzulegen und nur zum Säugen (ca. 45 Minuten täglich) wieder aufzusuchen. Dieses angeborene Verhalten dient dem Schutz des Jungtieres, da das Rehkitz, im Unterschied zu seiner Mutter, von Fressfeinden kaum wahrgenommen werden kann. Es hat noch keinen Eigengeruch und kann daher von Feinden nicht gerochen werden. Dies, sowie die spezielle Färbung des Kitzes und der angeborene "Drückinstinkt" – bei Gefahr drückt sich das Kitz fest an den Boden – schützen es vor Entdeckung. Bei Wildhasen verhält es sich ähnlich.

Nur die Sicherheit, dass das Muttertier ums Leben gekommen oder das Jungtier offensichtlich verletzt ist, berechtigt zum Aufziehen in Menschenhand. Alles andere ist ein verbotener Eingriff in die Natur, der bedauerlicherweise häufig mit dem Tod des Jungtieres endet.

Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten

Quelle: ZEiT FÜR KÄRNTEN

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