Kastenstand? Nein, Danke!
Donnerstag, 9. Juni 2011
Die oben stehende Petition gegen Kastenstände und betäubungslose Kastration von Ferkeln wurde von unserer Präsidentin Dr. Marina Zuzzi-Krebitz im Namen aller Mitglieder und Freunde des Landestierschutzvereins Kärnten an Gesundheitsminister Alois Stöger und Sektionschef Dr. Franz Jäger vom Landwirtschaftsministerium übergeben (hier). Die Petition wird von 70 österreichischen Tierschutzvereinen unterstützt.
Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) wird zu dem Thema am 15. Juni eine Pressekonferenz abhalten, bei der der schwedische Professor Dr. Bo Algers über die Schweinehaltung in Schweden berichten wird. In dem skandinavischen Land gibt es schon seit vielen Jahren keinen Kastenstand in der Schweinezucht mehr. Prof. Algers wird im Parlament mit den Landwirtschafts- und Tierschutzsprechern der einzelnen Parteien über die guten Erfahrungen mit dem schwedischen Modell sprechen.
Hier noch einmal der genaue Wortlaut der Petition:
STELLUNGNAHME DER ÖSTERREICHISCHEN TIERSCHUTZ-
ORGANISATIONEN ZUR HALTUNG VON SCHWEINENDie Schweine waren die Verlierer des Bundestierschutzgesetzes 2005. Während es mit diesem Gesetz einige Verbesserungen in verschiedenen Tierschutzbereichen gab, wurden die Haltungsvorschriften für Schweine zu jenem des schlechtesten Landestierschutzgesetzes nivelliert und an die EU-Mindestrichtlinie angepasst.
Insbesondere die Haltung von Mutterschweinen in sogenannten Kastenständen, also in körpergroßen Käfigen, so- wohl während der Zeit der Befruchtung als auch der Zeit des Säugens der Ferkel (Abferkelgitter), ist vom Stand- punkt des Tierschutzes inakzeptabel. Kein Tier darf heutzutage mehr in einem Käfig gehalten werden, der ihm praktisch keine Bewegung, kein Umdrehen und nicht die Befriedigung der minimalsten Bedürfnisse ermöglicht.
Verschiedene Länder, wie z.B. England, Norwegen, Holland, Schweden und die Schweiz, haben vorgezeigt, dass es brauchbare Alternativen zu Kastenständen gibt und Kastenstände verboten. Selbst der dänische Ver- band der Schweinezuchtbetriebe fand, dass in Abferkelbuchten mit frei beweglichem Mutterschwein weniger Ferkel sterben, als wenn das Mutterschwein in den Kastenstand gesperrt wird. Der Grund dafür ist, dass die Mutter im Kastenstand so leidet, dass sie weniger isst, dadurch weniger Milch gibt und ihre Ferkel zu wenig versorgen kann.Aber auch die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel ist mit einem modernen Tierschutzgedanken nicht vereinbar. Für jedes andere Säugetier ist im Tierschutzgesetz eine wirksame Betäubung bei der Kastration vorgeschrieben. Auch wenn sich junge Ferkel nicht wehren und nicht so laut schreien können, erleiden sie beim Entfernen der Hoden große Schmerzen. Die Gabe von Schmerzmitteln statt einer Betäubung ist nicht ausreichend. Bei einer so schwerwiegenden Operation ist eine wirksame Betäubung unverzichtbar.
DIE ÖSTERREICHISCHEN TIERSCHUTZ- ORGANISATIONEN FORDERN DAHER IN DER SCHWEINEHALTUNG:
EIN ABSOLUTES VERBOT VON KASTENSTÄNDEN UND ABFERKELGITTERN
EIN VERBOT DER BETÄUBUNGSLOSEN KASTRATION
Liebe Tierfreunde, bitte helft uns, dass wir weiterhin für ein Verbot der Kastenstände und der betäubungslosen Ferkelkastration kämpfen können:
Spendenkonto: 400 999 1, BLZ 52000, Kennwort: "SCHWEINE"
Vielen Dank!





