← Ältere Beiträge
Neuere Beiträge →
Spielt denn das eine Rolle, woher das Ganserl kommt? Hauptsache es ist gut zubereitet! Wird so mancher, der rund um den 11. November, dem Fest des Heiligen Martins, traditionsgemäß auf sein Martiniganserl nicht verzichten möchte, fragen.
Weidegänse auf der Wiese (Bild: ORF)
Es spielt sogar eine ganz große Rolle. Mehr als 80% der rund 400 000 in Österreich jährlich zu Martini und Weihnachten verspeisten Gänse stammen aus dem Ausland und waren Zeit ihres Lebens nicht durch gute Tierschutzgesetze geschützt. Eingepfercht auf engstem Raum ohne jeglichen Auslauf, manchmal sogar in Einzelhaltung in winzigen Drahtgitterkäfigen, müssen die Tiere dahinvegetieren und werden innerhalb kürzester Zeit auf das erwünschte Schlachtgewicht gemästet.
Manchem dieser Tiere bleibt es nicht einmal erspart ein oder mehrmals, je nach Lebensdauer, bei lebendigem Leib gerupft zu werden. Die so begehrten weichen Daunenfedern wachsen ja immer wieder nach und so werden die Gänse für die Daunengewinnung beim so genannten Pusztarupf in Ungarn in der Zeit von Februar bis Oktober bis zu viermal gerupft. Gleichzeitig werden die Tiere auch gemästet um die Gänse doppelt nutzen zu können. Da es sich beim Rupfen um Akkordarbeit handelt, wird aus Zeitgründen, sowohl beim Fangen als auch beim Rupfen, äußerst brutal und rücksichtslos vorgegangen. Gebrochene Beine und Flügel sind ebenso die Folge wie Haut- und Fleischwunden. Aber auch die nicht verletzten Tiere sind nach dieser schmerzhaften Prozedur schwer geschockt. Doch nicht nur das Fleisch dieser geschundenen Tiere kommt in Österreich zum Verkauf, auch das Fleisch jener Gänse die zur tierquälerischen Stopflebererzeugung herangezogen wurden.
In Österreich selbst ist jedoch sowohl das Stopfen der Gänse, als auch der Lebendrupf verboten, weiters ist regelmäßiger Weidegang unbedingt vorgeschrieben. Daher ist es einmal mehr unumgänglich sich aus Tierschutzgründen ausschließlich für heimische Produkte zu entscheiden. Wenn Martiniganserl, dann bitte eines, das sein Leben auf grünen Wiesen in Freiheit verbracht hat, ohne geschunden worden zu sein.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
In Kärnten ist die Tötung von Hunden und Katzen zur Gewinnung von Nahrung und anderen Produkten schon seit 2001 gesetzlich verboten, österreichweit seit 2005 und auch die EU hat seit Beginn dieses Jahres den Import und den Handel mit Hunde-und Katzenfellen im Gemeinschaftsraum untersagt. Trotz dieser Verbote auf allen Ebenen treten in letzter Zeit vermehrt skrupellose Unternehmen auf, die Decken aus Katzenfellen in ihrem Repertoire haben. Damit machen sie nicht nur Geschäft mit Tierleid – werden doch die Katzen in vielen Fällen lebendig gehäutet – sondern auch mit dem Leid alter und kranker Menschen. Die Katzendecken werden nämlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als „Gesundheitsdecken“, „Naturmittel“ oder als „Kaninchenfelldecken“ zu horrenden Preisen vor allem bei alten und von Krankheiten, wie Rheuma und Arthrose, geplagten Menschen als Wunderheilmittel angepriesen. Allerdings gilt es als wissenschaftlich erwiesen, dass Katzenfelle keinerlei heilende Wirkung haben.
Besonders in Oberkärnten trieben Hausierer ihr Unwesen: So wurde beispielsweise einem von starken Schmerzen geplagten 79-jährigen Pensionisten aus Seeboden eine Katzenfelldecke um über 1.800 Euro verkauft. In diesem und einigen ähnlich gelagerten Fällen ist es bereits gelungen, den getäuschten Personen einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu ermöglichen. Deshalb und um diese unseriösen Geschäftspraktiken auf Dauer unterbinden zu können und damit Tierleid zu verhindern, ersuche ich Betroffene, sich bei mir unter der Telefonnummer 0664 80536 37000 oder via E-Mail unter tierschutzombudsmann@ktn.gv.at zu melden.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten
Quelle: ZEiT FÜR KÄRNTEN
Nach Paragraph 24a Tierschutzgesetz sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund von einem Tierarzt mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und in einer vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellten Datenbank zu registrieren.
Diese Verpflichtung wurde bereits mit 30. Juni 2008 wirksam und betrifft alle Hunde, die auf österreichischem Staatsgebiet gehalten werden.
Hunde die nach dem 30.6.2008 geboren wurden, müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens aber im Alter von 3 Monaten, gechippt werden. Für ältere, bisher noch nicht gechippte Hunde, gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2009.
Die Implantation des Mikrochips darf ausschließlich durch einen Tierarzt vorgenommen werden. Die dann erforderliche Dateneingabe kann durch den Tierarzt, durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder den Tierhalter selbst vorgenommen werden. Der Tierbesitzer erhält eine Registriernummer, die sorgfältig aufbewahrt werden muss, sie ist der Nachweis für die vorgenommene Registrierung.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Tiere gechippt, aber nicht registriert sind, dadurch können sie aber nicht ihrem Besitzer zugeordnet werden. Bitte also unbedingt auf die Registrierungsbestätigung achten!
Mithilfe des Chips und eines Lesegerätes kann die weltweit nur einmal vergebene 15-stellige Identifikationsnummer abgelesen und so ein Ausreißer in minutenschnelle seinem Besitzer zugeordnet werden. Die durch das Chippen gewährleistete eindeutige, fälschungssichere Kennzeichnung von Hunden und Katzen ist auch für Urlaubsreisen mit dem Tier in andere Länder erforderlich!
Die Implantation des Chips ist für das Tier weder schädlich noch schmerzhaft. Mittels Injektionskanüle wird der etwa reiskorngroße Mikrochip im linken Halsbereich unter die Haut appliziert.
Bitte beachten: bis spätestens 31.12.2009 muss jeder in Österreich lebende Hund mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten
Quelle: Klagenfurt Zeitung
Spielt denn das eine Rolle, woher das Ganserl kommt? Hauptsache es ist gut zubereitet! Wird so mancher, der rund um den 11. November, dem Fest des Heiligen Martins, traditionsgemäß auf sein Martiniganserl nicht verzichten möchte, fragen.
Es spielt sogar eine ganz große Rolle. Mehr als 80 % der rund 400 000 in Österreich jährlich zu Martini und Weihnachten verspeisten Gänse stammen aus dem Ausland und waren Zeit ihres Lebens nicht durch gute Tierschutzgesetze geschützt, Eingepfercht auf engstem Raum ohne jeglichen Auslauf, manchmal sogar in Einzelhaltung in winzigen Drahtgitterkäfigen, müssen die Tiere dahinvegetieren und werden innerhalb kürzester Zeit auf das erwünschte Schlachtgewicht gemästet.
Manchem dieser Tiere bleibt es nicht einmal erspart ein oder mehrmals, je nach Lebensdauer, bei lebendigem Leib gerupft zu werden, Die so begehrten weichen Daunenfedern wachsen ja immer wieder nach und so werden die Gänse für die Daunengewinnung beim so genannten Pusztarupf in Ungarn in der Zeit von Februar bis Oktober bis zu viermal gerupft.
Gleichzeitig werden die Tiere auch gemästet um die Gänse doppelt nutzen zu können. Da es sich beim Rupfen um Akkordarbeit handelt, wird aus Zeitgründen, sowohl beim Fangen als auch beim Rupfen, äußerst brutal und rücksichtslos vorgegangen. Gebrochene Beine und Flügel sind ebenso die Folge wie Haut- und Fleischwunden. Aber auch die nicht verletzten Tiere sind nach dieser schmerzhaften Prozedur schwer geschockt.
Doch nicht nur das Fleisch dieser geschundenen Tiere kommt in Österreich zum Verkauf, auch das Fleisch jener Gänse die zur tierquälerischen Stopflebererzeugung herangezogen wurde. In Österreich selbst ist jedoch sowohl das Stopfen der Gänse, als auch der Lebendrupf verboten, weiters ist regelmäßiger Weidegang unbedingt vorgeschrieben.
Daher ist es einmal mehr unumgänglich sich aus Tierschutzgründen ausschließlich für heimische Produkte zu entscheiden. Wenn Martiniganserl, dann bitte eines, das sein Leben auf grünen Wiesen in Freiheit verbracht hat ohne geschunden worden zu sein.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten
Quelle: Zeit für Kärnten
← Ältere Beiträge
Neuere Beiträge →