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Utl.: Die Kärtner Tierschutzombudsfrau warnt vor den Gefahren von offenen und gekippten Fenstern für Hauskatzen =
Klagenfurt (OTS) - Innerhalb von nur 24 Stunden mussten am vergangenen Wochenende in eine einzige Tierklinik in Kärnten vier schwerverletzte Katzen als akute Notfälle eingeliefert werden. All diesen Tieren war ein geöffnetes bzw. gekipptes Fenster zum Verhängnis geworden.
Anlass genug für die Tierschutzombudsfrau des Landes Kärnten, Dr. Marina Zuzzi-Krebitz, eindringlich vor dieser tödlichen Gefahr zu warnen.
In der warmen Jahreszeit gehören Fensterstürze von Katzen zu den häufigsten Verletzungs- und leider auch Todesursachen bei diesen Tieren. Da mittlerweile in der Stadt bereits mehr Katzen den Tod durch Fensterstürze als durch Verkehrsunfälle finden, hat der Gesetzgeber die Konsequenzen gezogen und schreibt Katzenhaltern folgende Regelung vor: "Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen."
In der Praxis ist dieser Schutz leicht mittels Fenstergittern bzw. -netzen, welche im Handel erhältlich sind, zu bewerkstelligen. Durch Kippfenstereinsätze können Kippfenster, die schon vielen Katzen zur tödlichen Falle geworden sind, abgesichert werden.
"Als Tierschutzombudsfrau begrüße ich diese sinnvolle gesetzliche Bestimmung die viel Leid vermeiden kann und appelliere an alle Katzenbesitzer das Leben ihrer Katzen zu schützen" so Dr. Marina Zuzzi-Krebitz.
Rückfragehinweis:
Tierschutzombudsfrau
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Mießtalerstraße 8 / 2.OG, 9020 Klagenfurt
E-Mail: tierschutzombudsmann@ktn.gv.at
Tel.Nr.: 0664/ 80 536 37000
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/5276/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0127 2010-06-11/11:09
111109 Jun 10
Alljährlich führen falsch verstandene Tierliebe und Unkenntnis der natürlichen Verhaltensweisen von Wildtieren zu großem Tierleid. Ein scheinbar verlassenes, am Wegrand liegendes Rehkitz, oder ein in einer Mulde kauerndes Hasenbaby wecken Beschützerinstinkte und verleiten immer wieder Spaziergänger dazu, diese vermeintlich verwaisten Tiere retten zu wollen.
Doch es ist völlig falsch und unnotwendig, solch ein Jungtier mitzunehmen. Wildtiere weisen ein völlig anderes Verhaltensmuster als Haustiere auf. So können z.B. unsere Hunde ihre Jungen in einem sicheren Umfeld aufziehen und lassen die Welpen in den ersten Lebenswochen so gut wie nie alleine. So normal es für einen Hund ist, Tag und Nacht bei seinen neugeborenen Welpen im Korb zu liegen, so normal – weil instinktiv überlebensnotwendig – ist es für ein Reh, sein Kitz abzulegen und nur zum Säugen (ca. 45 Minuten täglich) wieder aufzusuchen. Dieses angeborene Verhalten dient dem Schutz des Jungtieres, da das Rehkitz, im Unterschied zu seiner Mutter, von Fressfeinden kaum wahrgenommen werden kann. Es hat noch keinen Eigengeruch und kann daher von Feinden nicht gerochen werden. Dies, sowie die spezielle Färbung des Kitzes und der angeborene "Drückinstinkt" – bei Gefahr drückt sich das Kitz fest an den Boden – schützen es vor Entdeckung. Bei Wildhasen verhält es sich ähnlich.
Nur die Sicherheit, dass das Muttertier ums Leben gekommen oder das Jungtier offensichtlich verletzt ist, berechtigt zum Aufziehen in Menschenhand. Alles andere ist ein verbotener Eingriff in die Natur, der bedauerlicherweise häufig mit dem Tod des Jungtieres endet.
Dr. Marina Zuzzi-Krebitz
Tierschutzombudsfrau Land Kärnten
Quelle: ZEiT FÜR KÄRNTEN
KT1-Stadtgespräch mit Uwe Scheuch (Tierschutzreferent, LHStv.) und Wolfgang Siegl (Tierarzt). Moderation: Miriam Techet
Zur Sendung ...
KT1-Stadtgespräch mit Uwe Scheuch (Landesrat) und Dr. Marina Zuzzi-Krebitz (Präsidentin Landestierschutzverein Kärnten).
Moderation: Miriam Techet
Technik: Angela Müller-Gewessler / Florian Pacheiner
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