Wiesen abbrennen und Osterfeuer gefährden Tierwelt
Donnerstag, 1. April 2010
Lt. §4 der Tierartenschutzverordnung des Kärntner Naturschutzrechtes ist das Abbrennen von Wiesen vom 15. Februar bis 15. September eines jeden Jahres verboten. Durch die Missachtung dieser Verordnung werden viele nützliche Kleintiere wie Käfer, Spinnen, Wildbienen und Eidechsen vernichtet oder verlieren wertvolles Rückzugsgebiet, die Lebensräume für Säugetiere und Vögel werden nachhaltig zerstört. Besondere Vorsicht ist auch bei den Osterhaufen, die oft bereits im Herbst beim Baumschnitt aufgeschichtet wurden, geboten: Diese Häufen sind ein beliebter Unterschlupf für Kröten, Igel und Vögel. Die Häufen müssen vor dem Abbrennen unbedingt mehrmals umgeschichtet werden.
Bericht aus der Klagenfurter Zeitung Nummer 4 / 09. März 2006
Bericht aus der Klagenfurter Zeitung Nummer 3 / 23. Februar 2006



