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Kontakt

Der Landestierschutzverein Kärnten
Judendorfer Straße 46
9020 Klagenfurt
0463 / 43 5 41-0
FAX: DW 24
refugium@tierschutzhaus.com


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Montag - Freitag: 11 - 17 Uhr
Samstag: 10 - 12 Uhr


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Nach Wirtschaftsprüfung wurde dem Landestierschutzverein Kärnten das Österreichische Spendengütesiegel verliehen.

 

Wiesen abbrennen und Osterfeuer gefährden Tierwelt

Donnerstag, 1. April 2010 Presse Osterfeuer

Lt. §4 der Tierartenschutzverordnung des Kärntner Naturschutzrechtes ist das Abbrennen von Wiesen vom 15. Februar bis 15. September eines jeden Jahres verboten. Durch die Missachtung dieser Verordnung werden viele nützliche Kleintiere wie Käfer, Spinnen, Wildbienen und Eidechsen vernichtet oder verlieren wertvolles Rückzugsgebiet, die Lebensräume für Säugetiere und Vögel werden nachhaltig zerstört. Besondere Vorsicht ist auch bei den Osterhaufen, die oft bereits im Herbst beim Baumschnitt aufgeschichtet wurden, geboten: Diese Häufen sind ein beliebter Unterschlupf für Kröten, Igel und Vögel. Die Häufen müssen vor dem Abbrennen unbedingt mehrmals umgeschichtet werden.

Das Verbrennen von biogenem Material im Freien ist ganzjährig verboten,
Ausnahmegenehmigungen gibt es nur z.B. für Osterfeuer, dafür muss ein schriftliches Ansuchen an den Magistrat/die Gemeinde gestellt werden

Bericht aus der Klagenfurter Zeitung Nummer 4 / 09. März 2006

Bericht aus der Klagenfurter Zeitung Nummer 3 / 23. Februar 2006